Probefahrten dienen dem Zweck einer Testbewertung durch den praktischen Vergleich. Bevor Sie sich ein Fahrzeug kaufen, ist es von Vorteil, wenn Sie vorab eine Probefahrt durchführen. So können Sie anhand der Fahrt feststellen, ob etwa das Fahrgefühl und die Ausstattung Ihren Wünschen entsprechen.
Rechtliche BestimmungenGrundsätzlich verpflichtet sich der Nutzer einer Probefahrt bzw. der Fahrer des entsprechenden Fahrzeuges, zum sachgemäßen und pfleglichen Umgang mit dem übergebenen Gegenstand. Des Weiteren verpflichtet er sich zur Einhaltung der straßenrechtlichen Bestimmungen und zur Sicherung des Fahrzeuges gegen Diebstahl und Entwendung. Sollte während des vereinbarten Zeitraumes der Probefahrt ein Unfall, egal ob durch den Nutzer oder durch Dritte verursacht, geschehen, muss unverzüglich der Verleiher informiert und Sorge getragen werden, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird. Selbstverständlich muss der Verleiher auch im Falle eines technischen Defekts oder anderweitigen Problemen mit dem Fahrzeug benachrichtigt werden.
Die Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen sehen auch Regelungen für die Rückgabe des jeweiligen Fahrzeuges vor. Hierbei sollte das Fahrzeug, welches für die Probefahrt genutzt wurde, pünktlich zu dem vereinbarten Zeitpunkt und Abstellort übergeben werden. Dabei muss das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen, unbeschädigten und sauberen Zustand sein. Sollte der Nutzer den vereinbarten Termin der Rückgabe nicht halten können, kann es vorkommen, dass von dem Verleiher eine gewisse Nutzungsentschädigung berechnet wird. Alle Fakten und Vereinbarungen werden vor einer Probefahrt zwischen dem Verleiher und dem Nutzer schriftlich in Form eines Vertrages festgehalten. Als Nutzer sollten Sie sich diesen Vertrag intensiv durchlesen, um eventuelle Missverständnisse vor Antritt der Probefahrt noch abzuklären.